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Gewährleistung und Reparatur

Beim Verbraucherkauf neuer Waren in der EU gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Mängel oder Abweichungen von der Beschreibung. Nationales Recht kann längeren Schutz vorsehen. Wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer.

Beschreiben Sie den Mangel und nennen Sie Bestell- und Modellnummer. Bewahren Sie hilfreiche Fotos oder Videos auf. Eine freiwillige Herstellergarantie ist davon unabhängig; Umfang und Servicenetz hängen von Modell und Land ab.

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